Erbrecht, Arbeitsrecht & Zivilrecht
Drei Kernbereiche, ein Anspruch: fundierte Beratung, klare Kommunikation und konsequente Vertretung Ihrer Interessen.
Wussten Sie schon…?
Das Erbrecht steckt voller Überraschungen. Wir zeigen Ihnen typische Fallstricke – und wie Sie sie sicher umgehen.
Testament
Ein Testament ist auch handschriftlich gültig – auch gemeinsam als Eheleute. Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihrer letztwilligen Verfügung.
Pflichtteil
Kindern und ggf. Eltern steht ein Pflichtteil zu – meist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ob Erbe oder Pflichtteilsberechtigter: Lassen Sie sich beraten.
Gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament erbt oft nicht nur der überlebende Ehepartner. Wir erstellen ein Testament, das wirklich zu Ihrer Situation passt.
Erbschaft ausschlagen
Für die Ausschlagung bleiben nur sechs Wochen. Bei überschuldetem Nachlass zeigen wir Ihnen den Weg aus der Haftungsfalle.
Erfahrung aus Industrie und Großkrankenhäusern
Aufgrund langjähriger Tätigkeit in Industrie und Großkrankenhäusern verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen sowohl im individuellen als auch im kollektiven Arbeitsrecht.
- Erstellung, Prüfung und Optimierung arbeitsrechtlicher Dokumente (Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Arbeitszeugnisse u. a.)
- Vertretung vor Arbeitsgerichten
- Begleitung und Beratung bei Tarifverhandlungen
- Begleitung und Beratung bei Verhandlungen mit Betriebsräten
- Beratung und Begleitung bei Einigungsstellenverfahren
- Begleitung bei Anerkennungsverfahren als schwerbehinderter Mensch bzw. bei Anträgen auf Gleichstellung
Rechtssicher gestalten. Konsequent durchsetzen.
Für alle Fragen des allgemeinen Zivilrechts stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung, zum Beispiel:
- Rechtssichere Gestaltung von Verträgen
- Abwicklung von Verkehrsunfällen
- Durchsetzung von Forderungen gegen säumige Schuldner
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten bei Schlechtlieferungen (Kauf- und Werkverträge)
- Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen (auch im Strafverfahren)
- Kündigung von Mietern (u. a. bei Eigenbedarf)
- Räumungsklagen
- Abwehr unberechtigter Räumungsklagen
- Beratung und Führung von Rechtsstreitigkeiten im Wohneigentumsrecht
Ihr Fall – unsere Erfahrung
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir melden uns zeitnah mit einer ersten Einschätzung.
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